Schulung
Staplerschein + Schulungen von Könnern
Jeder Mitarbeiter, der einen Elektro-, Diesel- oder Treibgasstapler, einen Geländestapler, einen Elektro-Hubwagen oder ein anderes Flurförderzeug bedient, muss seine Befähigung nachweisen – und zwar durch einen Flurmittelschein (auch „Staplerschein“) gemäß DGUV Vorschrift 68 sowie DGUV Grundsatz 308-001.
In unseren eigenen Schulungsräumen am Unternehmenssitz Duisburg-Rheinhausen führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen zur Erlangung des Flurmittelscheins sowie die anschließende theoretische und praktische Prüfung genauso durch wie die jährliche Wiederholungs-Schulung.
Der Staplerschein – ein wichtiger Beitrag zur Betriebssicherheit
Bei der Schulung zum Flurmittelschein/Staplerschein gehen wir noch über die gesetzlichen Erfordernisse hinaus: Wir unterrichten Ihre Mitarbeiter über zahlreiche Sicherheitsaspekte und lehren sie, ökonomisch zu handeln sowie effizient zu arbeiten. Schließlich sind kurze Wege und intelligente Kombinationen das A und O einer erfolgreichen Lagerhaltung.
Bei genügend Teilnehmern unterrichten wir auch gerne bei Ihnen vor Ort: Im gesamten Ruhrgebiet sind die Staplerschein-Spezialisten von Maier + Freese unterwegs, damit Ihre Mitarbeiter den sicheren und routinierten Umgang mit Staplern und Flurförderzeugen an den eigenen Geräten lernen.
Sie möchten an einem der untenstehenden Termine durch unsere Stapler-Profis geschult werden? Hier geht es zum Anmeldeformular.